Wir sind keine Steuerberater, Anwälte oder Beamte. Wir geben unsere Informationen nach bestem Gewissen. Wir garantieren nicht für die Richtigkeit dieser Informationen!
Muss ich eine Gewerbe anmelden? Diese Frage hören wir seit Jahren täglich. Die Antwort ist immer die selbe: Ja! Wer in Deutschland Sachen kauft mit einer Gewinnerzielungsabsicht muss ein Gewerbe anmelden: "Im Privatrecht ist die Gewinnerzielungsabsicht eines der Tatbestandsmerkmale für das Vorliegen eines Gewerbes. Demnach ist Gewerbe jede selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein freier Beruf ist."
Aus diesem Grund raten wir jedem Reseller dringlichst ein Gewerbe anzumelden, um sich vor hohen Strafen zu schützen. Die bekannteste Rechtsform für Reselling ist das Einzelunternehmen. In diesem Artikel gehen wir genauer darauf ein.
1. Kleinunternehmerregelung
Diese Regel gilt für Einzelunternehmer die den Umsatz von 22.000€ pro Jahr nicht überschreiten.
a) Wie muss ich meine Produkte versteuern?
Deine Produkte müssen nicht mit der Umsatzsteuer versteuert werden. Somit ist es in dieser Hinsicht schon mal steuerfrei. Euer Gewinn kommt ganz normal in euren Einkommenssteuerbescheid und wird mit euerem persönlichem Steuersatz besteuert. Hier gibt es einen Freibetrag von 9984€ pro Jahr (Stand 2023).
b) Kann ich mir die Vorsteuer holen?
Nein, kannst du mit der Regelung nicht. "Wer keine Steuern zahlt, bekommt auch keine".
c) Krankenkasse:
Dies ist ein wichtiger Punkt, der von den meisten vergessen wird. Neben Schule/Studium/Arbeit müsst ihr ab einem bestimmten Verdienst in eurer Selbstständigkeit auch Geld an eure Krankenkasse zahlen. Hier könne wir euch leider nicht beraten. Bei der AOK in Bayern gibt es im Jahr 2023 einen Freibetrag von 5820€. Verdient man darüber, muss man nachträglich Krankenversicherung zahlen.
d) Kindergeld: Kleinere Reseller sind möglicherweise noch auf Kindergeld angewiesen. Achtet hier darauf, dass es einen Freibetrag gibt. Wenn man diesen überschreitet, erhält man kein Kindergeld mehr. Klärt dies frühzeitig ab um Rückzahlungen zu vermeiden.
2. Übergang von KU zu Regelbesteuert
a) Wann macht es Sinn?
Freiwillig macht es nur Sinn, wenn ihr viel Vorsteuer habt die ihr euch holen könnt. VAT-Flips wären ebenfalls ein Grund dafür. Ihr müsst jedoch dran denken, von jedem normalen Verkauf direkt 19% abzugeben. Aus diesem Grund müsst ihr euch gut beraten und dann entscheiden was mehr Sinn macht.
b) Wann muss ich Regelbesteuert werden?
Übertrifft dein Jahresumsatz die 22.000€ Marke musst du im nächsten Jahr Regelbesteuert werden. Ihr habt keine Chance von der KU Regelung zu profitieren wenn ihr über 22.000€ Umsatz macht.
3. Regelbesteuert
a) Wie muss ich meine Produkte versteuern?
1. Regelbesteuerung:
Kaufst du deinen Schuh bei einem Retailer oder regelbesteuerten Reseller kannst du dir die Vorsteuer holen. So zahlt du 210€ brutto/176€ Netto für einen Jordan 4. Verkaufst du den Schuh musst du Mehrwertsteuer wieder draufzahlen. Dies wären beispielsweise 300€ Brutto/252€ Netto. Somit hast du einen Gewinn von 90€ Brutto/ 76€ Netto. Dadurch verdient das Finanzamt 14€ an deinem Verkauf.
2. Differenzbesteuerung:
Kauft ihr euer Produkt bei einer Privatperson oder einem Kleinunternehmer zählt nach §25a UStG die sogenannte Differenzbesteuerung. Da ihr keine Vorsteuer holen könnt müsst ihr keine Umsatzsteuer zahlen. Dennoch müsst ihr 19% vom Gewinn zahlen. Wie läuft das ab? Du kaufst einen Jordan 4 für 210€ bei beispielsweise Ebay und verkaufst ihn für 300€. Dann hast du 90€ Gewinn. Von diesen 90€ nimmst du die 19% und gibst diese ab. Was kommt raus? Richtig, 76€ Netto und das Finanzamt verdient genau wie bei der Regelbesteuerung 14€ an deinem Verkauf.
b) Kann ich mir die Vorsteuer holen?
Wenn auf der Rechnung dein Name + deine Adresse steht darfst du dir die Vorsteuer holen. Geht das Produkt an einen Reshipper von dir musst du den Schuh als differenzbesteuert versteuern.
c) Krankenkasse & Kindergeld:
Bitte beides auch hier beachten!
d) Umsatzsteuervoranmeldung:
Ihr müsst je nach Umsatz Monatlich oder Quartalsweise eine Umsatzsteuervoranmeldung machen. Diese könnt ihr über das Elster- Programm (kann man auch mit unserem Buchhaltungsprogramm LexOffice verbinden) machen. Die Differenz aus Vorsteuer und Umsatzsteuer wird ans Finanzamt gezahlt oder geholt. Ihr habt vom 1. bis zum 10. des Monats im neuen Quartal Zeit dies zu tun. Wenn ihr regelmäßig Buchhaltung macht habt ihr hier kein Problem. Technisch ist das ganze wirklich einfach. Schaut euch dafür unseren Artikel über LexOffice an.
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